Für die Beerdigung ist jene Pfarre zuständig, in der der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Der Termin wird in Absprache zwischen Pfarramt und Bestattungsunternehmen festgelegt.
Stirbt ein Familienangehöriger, dann ist es nicht leicht, sich neben der Trauer all den organisatorischen Fragen zu stellen. Lassen Sie sich Zeit. Die folgenden Schritte geben Ihnen Orientierung:
Gebet zu Hause |
Bitte überlegen Sie, ob Sie Ihre:n Verstorbene:n nocht ein paar Stunden im Haus behalten möchten. Das ermöglicht ein Abschiednehmen für Sie und Ihre Angehörigen, eventuell auch für Nachbarn und Freunde in vertrauter Umgebung. Dies ist oft in der Tauerarbeit heilsam. Es ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. Wir kommen gerne zum Sterbegebet zu Ihnen nach Hause. |
Verständigung des Arztes |
Wenn jemand zu Hause stirbt, so ist dies einem Arzt (Totenbeschauarzt) zu melden. In der Regel ist das der Gemeindearzt. |
Verständigung des Bestattungsunternehmens |
Zur Beurkundung des Sterbefalls sind folgende Unterlagen erforderlich: - Geburtsurkunde - Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung - Staatsbürgerschaftsnachweis - Reisepass (nur bei nicht österreichischen Staatsbürgern) - bei Witwen / witwern Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners - bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil - Fotos, evt. persönliche Texte zur Auswahl für die Todesanzeige
Das jeweilige Bestattungsunternehmen ist auf Wunsch auch beim Erstellen und Formulieren der Todesanzeige, beim Druck von Karten und Dankeschreiben behilflich.
Bestattungsunternehmen in Dornbirn: Bestattung Oberhauser: bestattung-oberhauser.at Bestattung Nuck: bestattung-nuck.com Bestattung Willam: bestattung-willam.at |
Begräbnisgottesdienst |
Der / die für die Beerdigung zuständige Priester / Diakon /Seelsorger:in meldet sich bei den Angehörigen, um Ort und Zeit für das Trauergespräch zu vereinbaren. Dort wird auch Organisatorisches rund um die Beerdigung besprochen. Gemeinsam werden Lesungen, Gebete und Lieder ausgesucht. Auch Wünsche oder Traditionen der Familie, die in die Zeremonie eingebunden werden sollen, können hier besprochen werden. |
Jahrtage |
Angehörige von verstorbenen Familienmitgliedern werden von der zuständigen Pfarre zu den Jahrtagsgottesdiensten und zur Totenandacht an Allerheiligen eingeladen. |
Wir sind in den Pfarren für Sie da |
Bitte wenden Sie sich an Ihre Pfarre, um weitere Informationen und Hilfestellungen zu bekommen. |
Und nach der Beerdigung? |
Das Abschiednehmen und das Trauern brauchen Zeit. Vielleicht tut es Ihnen gut, in dieser Zeit Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Trauercafé der Caritas, das Hospiz Vorarlberg (+435522 200 1152), die Telefonseelsorge (142) oder an die Seelsorger:innen der Pfarren sind für Sie da. |